Änderung Eingangsformel * USchadG vom 01.09.2021

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Eingangsformel * USchadG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2021 geltenden Fassung
Eingangsformel * USchadG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2021 geltenden Fassung
durch B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
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* Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/1010 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) geändert worden ist.




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