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Synopse aller Änderungen des USchadG am 01.09.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. September 2021 durch Bekanntmachung der USchadGNB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des USchadG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

USchadG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2021 geltenden Fassung
USchadG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2021 geltenden Fassung
durch B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346

Gliederung

(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

Eingangsformel *
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Informationspflicht
§ 5 Gefahrenabwehrpflicht
§ 6 Sanierungspflicht
§ 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen
§ 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen
§ 10 Aufforderung zum Tätigwerden
§ 11 Rechtsschutz
§ 12 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 12a Vorbereitung der Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 13 Zeitliche Begrenzung der Anwendung
§ 14 Übergangsvorschrift zu Anlage 1
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte
vorherige Änderung nächste Änderung

Eingangsformel * (neu)




Eingangsformel *


vorherige Änderung

 



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* Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/1010 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) geändert worden ist.


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