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§ 18a - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

V. v. 15.05.2007 BGBl. I S. 733, 1967 (Nr. 20); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2483
Geltung ab 22.05.2007; FNA: 7100-1-9 Gewerbeordnung
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§ 18a (aufgehoben)


§ 18a hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung V. v. 19. Dezember 2008 BGBl. I S. 2969 m.W.v. 1. Januar 2009

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Frühere Fassungen von § 18a VersVermV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2969

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 18a VersVermV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18a VersVermV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersVermV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2969
Artikel 1 VersVermVÄndV Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung
... die Angabe „§ 64 des Versicherungsvertragsgesetzes" ersetzt. 10. § 18a wird aufgehoben. 11. § 19 wird wie folgt geändert: a) In der ...


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