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Artikel 4 - Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen (KGÜAG)

G. v. 18.05.2007 BGBl. I S. 757, 2547 i.V.m. B. v. 28.03.2008 BGBl. II 2008 S. 235
Geltung ab 29.02.2008, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Mai 2007 KGKonvAG




 

Zitierungen von Artikel 4 KGÜAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 KGÜAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KGÜAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 KGÜAG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 § 14 Abs. 3 und § 16 Abs. 2 sowie die Artikel 2 und 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
B. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2547
Berichtigung KGÜAGBer
... Satz 1 des Kulturgüterrückgabegesetzes betreiben." " 4. In Artikel 4 § 2 Abs. 3 sind die Wörter „dem für Angelegenheiten der Kultur und der Medien ... der Bundesregierung für Kultur und Medien" zu ersetzen. 5. In Artikel 4 § 3 Abs. 4 Satz 2 ist vor der Angabe „§§ 8 und 12" das Wort ...