Artikel 1 - Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 REITG

gesamter Text siehe REIT-Gesetz - REITG

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 REITGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in REITGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 REITGEG Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen
... Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 5 geänderten Gesetze und Verordnungen in der vom Inkrafttreten der Rechtsvorschriften an ...


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