Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben

Eingangsformel - Dritte Bundeswaldinventur-Verordnung (3. BWaldInvV k.a.Abk.)

V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 954 (Nr. 23)
Geltung ab 02.06.2007 bis 31.12.2014; FNA: 790-18-3 Forstwirtschaft
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Eingangsformel



Auf Grund des § 41a Abs. 4 des Bundeswaldgesetzes vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), § 41a zuletzt geändert durch Artikel 213 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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