Das Stichprobengrundnetz im 4x 4 km-Quadratverband ist wie folgt zu verdichten: Auf einen 2,83x 2,83 km-Quadratverband in
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- Bayern im Bereich der Regierungsbezirke Schwaben und Mittelfranken,
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- Niedersachsen in den Wuchsgebieten Niedersächsischer Küstenraum und Mittel-Westniedersächsisches Tiefland,
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- Sachsen,
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- Thüringen.
Auf einen 2x 2 km-Quadratverband in
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- Baden-Württemberg,
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- Mecklenburg- Vorpommern,
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- Rheinland-Pfalz,
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- Sachsen-Anhalt,
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- Schleswig-Holstein.
Sowohl der 2,83x 2,83 km-Quadratverband wie auch der 2x 2 km-Quadratverband sind nach der folgenden Abbildung in das 4x 4 km-Grundnetz einzupassen:
(Abb. siehe BGBl. I 2007 S. 955)