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Zitierungen von § 8 Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SchadStProtAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchadStProtAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Artikel 1 SchadStProtAGÄndG Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
... kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden." 6. § 8 wird durch die folgenden §§ 8 und 9 ersetzt: „§ 8 Bestimmungen ... bis zu zehntausend Euro geahndet werden." 6. § 8 wird durch die folgenden §§ 8 und 9 ersetzt: „§ 8 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren Von ... 6. § 8 wird durch die folgenden §§ 8 und 9 ersetzt: „ § 8 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren Von den in diesem Gesetz getroffenen Regelungen ...
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