Artikel 2 - Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (SchadStProtAusfG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juni 2007 13. BImSchV § 19

In § 19 der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1717, 2847) wird in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 jeweils das Wort „März" durch das Wort „Mai" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 SchadStProtAusfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchadStProtAusfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen in der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen und der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
V. v. 27.01.2009 BGBl. I S. 129
Artikel 1 13. BImSchVuaÄndV Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen
... und Gasturbinenanlagen vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1717, 2847), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Juni 2007 (BGBl. I S. 1002), wird wie folgt geändert: 1. Die ...


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