In §
19 der
Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen vom
20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1717, 2847) wird in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 jeweils das Wort März" durch das Wort Mai" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juni 2007.