Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung (5. RegelBetrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.06.2007 BGBl. I S. 1044 (Nr. 26); Geltung ab 01.07.2007
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Eingangsformel



Auf Grund des § 1612a Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 2 und Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909, 2003 I S. 738) und in Verbindung mit Artikel 5 § 1 des Kindesunterhaltsgesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 666), der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. November 2000 (BGBl. I S. 1479) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:



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