Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften (StVGuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.06.2007 BGBl. I S. 1045 (Nr. 26); Geltung ab 15.06.2007, abweichend Artikel 3 ab 01.01.2008
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Artikel 3 Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 StVUnfStatG1990V § 1

In § 1 Satz 2 der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes vom 21. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3970) wird das Wort „Alkoholeinwirkung" durch die Wörter „der Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 StVGuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVGuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 StVGuaÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.  ...


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