Änderung § 1 Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH vom 01.10.2021

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1 Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, alle Änderungen durch Artikel 1 EntsBeitrBVÄndV am 1. Oktober 2021 und Änderungshistorie der DtBaEntsBeitrBV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1711
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1


(Text alte Fassung)

Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH werden die Aufgaben und Befugnisse einer Entschädigungseinrichtung für die in § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Einlagensicherungsgesetzes genannten privatrechtlichen Institute zugewiesen.

(Text neue Fassung)

Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH werden die Aufgaben und Befugnisse der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung für alle ihr nach § 24 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes zugeordneten CRR-Kreditinstitute zugewiesen.

(heute geltende Fassung) 
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed