Im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3228) wird aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2007 -
1 BvR 2186/06 - die Entscheidungsformel veröffentlicht:
Die einstweilige Anordnung vom 5. Dezember 2006 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§
32 Abs. 6 Satz 2
BVerfGG).
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß §
31 Abs. 2 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.