Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2186/06 - (zu Artikel 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften) (BVerfGE20070522 k.a.Abk.)

B. v. 22.05.2007 BGBl. I S. 1057 (Nr. 26)
Geltung ab 22.05.2007; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
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Entscheidung ändert mWv. 22. Mai 2007 HufBRG Artikel 1, HufBeschlG

Im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3228) wird aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2007 - 1 BvR 2186/06 - die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Die einstweilige Anordnung vom 5. Dezember 2006 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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