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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2008 aufgehoben

§ 6 - Vierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (40. AnrV k.a.Abk.)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2007 39. AnrV

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Neununddreißigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 23. Juni 2005 (BGBl. I S. 1728) außer Kraft.