Artikel 4 - ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz (ERP-WiFöNeuOG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 30. Juni 2007 ERPVwG

Die Artikel 1 bis 2 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft. Der Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2007.



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