Artikel 1 - Siebte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (7. FerReiseVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 30. Juni 2007 FerReiseV § 1

§ 1 Abs. 2 der Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 475 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 7 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:

„von Anschlussstelle Schleswig Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Anschlussstelle Bad Kissingen/Oberthulba, Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen".

2.
Nummer 12 wird aufgehoben.

3.
Die bisherigen Nummern 13 bis 22 werden die neuen Nummern 12 bis 21.



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