Artikel 1 - Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit sowie zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (BlauzungenVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1



In Artikel 2 der

1.
Neunten Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 11. Januar 2007 (eBAnz AT1 2007 V1),

2.
Zehnten Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 8. März 2007 (eBAnz AT8 2007 V1),

3.
Elften Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 3. April 2007 (eBAnz AT14 2007 V1),

4.
Zwölften Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 11. Mai 2007 (eBAnz AT17 2007 V1, AT18 2007 V1)

werden jeweils in Absatz 1 die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und Absatz 2 aufgehoben.



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