Anlage 10 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

Anlage 10 (zu § 36 Abs. 1) Begleitpapier


Anlage 10 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Vordruck Begleitpapier (BGBl. I 2010 S. 232)



Text in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Viehverkehrsverordnung B. v. 3. März 2010 BGBl. I S. 203 m.W.v. 9. März 2010

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Frühere Fassungen von Anlage 10 ViehVerkV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2010Bekanntmachung der Neufassung der Viehverkehrsverordnung
vom 03.03.2010 BGBl. I S. 203

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 10 ViehVerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViehVerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 ViehVerkV Begleitpapier (vom 09.03.2010)
... der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 ist vom Tierhalter zu erstellen und muss dem Muster der Anlage 10 , bis 31. Dezember 2010 mit Ausnahme der Angabe des Kennzeichens, entsprechen. (2) Das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
V. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 198
Artikel 1 1. ViehVerkVÄndV
... der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 ist vom Tierhalter zu erstellen und muss dem Muster der Anlage 10 , bis 31. Dezember 2010 mit Ausnahme der Angabe des Kennzeichens, entsprechen." 7. ...


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