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Zitierungen von § 19 BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BörsG Börsen und weitere Begriffsbestimmungen (vom 21.07.2019)
... führt. (8) Handelsteilnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind die nach § 19 zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen, Börsenhändler, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 18 WpHG Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung (vom 10.11.2021)
... die zuständigen Stellen nach Satz 1 innerhalb eines Monats nach Erhalt einer Mitteilung nach § 19 Absatz 10 des Börsengesetzes von der Absicht der Geschäftsführung einer Börse, Handelsteilnehmern aus den ...
§ 74 WpHG Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme (vom 03.01.2018)
... den Zugang zu einem multilateralen Handelssystem müssen mindestens den Anforderungen nach § 19 Absatz 2 und 4 Satz 1 und 2 des Börsengesetzes entsprechen. (2) Die Regeln für den Handel und die Preisermittlung dürfen dem ...
§ 103 WpHG Versagung der Erlaubnis (vom 03.01.2018)
... im Inland der unmittelbare Marktzugang gewährt werden soll, die nicht die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 des Börsengesetzes erfüllen, 3. die Überwachung des Marktes oder der Anlegerschutz im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 FRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 1 des Börsengesetzes sowie innerhalb eines Monats nach Erhalt einer Mitteilung nach § 19 Abs. 10 des Börsengesetzes von der Absicht der Geschäftsführung einer Börse, ... die mindestens die Anforderungen für eine Teilnahme am Börsenhandel nach § 19 Abs. 2 und 4 Satz 1 des Börsengesetzes vorsehen; § 19 Abs. 4 Satz 2 des ... am Börsenhandel nach § 19 Abs. 2 und 4 Satz 1 des Börsengesetzes vorsehen; § 19 Abs. 4 Satz 2 des Börsengesetzes gilt entsprechend, 2. Regelungen für die ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 5 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Börsengesetzes
... Absatz 1 Satz 2 bis 4" ersetzt. 7. § 14 wird aufgehoben. 8. § 19 Absatz 2 Satz 2 wird ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Artikel 2 EUFAAnpG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Stellen nach Satz 1 innerhalb eines Monats nach Erhalt einer Mitteilung nach § 19 Absatz 10 des Börsengesetzes von der Absicht der Geschäftsführung einer Börse, ...

Hochfrequenzhandelsgesetz
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1162
Artikel 1 HFHandelG Änderung des Börsengesetzes
... oder die Marktintegrität wirksam begegnet wird." 7. Nach § 19 Absatz 8 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Ferner kann die ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... die zuständigen Stellen nach Satz 1 innerhalb eines Monats nach Erhalt einer Mitteilung nach § 19 Absatz 10 des Börsengesetzes von der Absicht der Geschäftsführung einer Börse, ... den Zugang zu einem multilateralen Handelssystem müssen mindestens den Anforderungen nach § 19 Absatz 2 und 4 Satz 1 und 2 des Börsengesetzes entsprechen. (2) Die Regeln für den Handel und die ...
Artikel 8 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Börsengesetzes
... oder Aufsichtsorgan des Börsenträgers". c) Nach der Angabe zu § 19 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 19a Verantwortung des ... führt. (8) Handelsteilnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind die nach § 19 zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen, Börsenhändler, ... sowie für die Offenlegung von Vorhandels- und Nachhandelsdaten." 16. § 19 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a ... der nach § 22 Absatz 2 auferlegten Ordnungsgelder" eingefügt. 17. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: „§ 19a Verantwortung des ...