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Zitierungen von § 52 BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 6 SchwFinBG Änderung des Börsengesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In die Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 52 folgende Angabe eingefügt: „§ 53 Anwendungsbestimmung zum ...

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 7 VermAnlGEG Änderung des Börsengesetzes
... wird die Angabe „47" durch die Angabe „43" ersetzt. 5. Dem § 52 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Für Ansprüche wegen ...

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 2 TranspRLÄndRLUG Änderung des Börsengesetzes
... bleibt die Rechtmäßigkeit des Widerrufs unberührt." 2. Dem § 52 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) Auf Anträge auf Widerruf der ...

Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Artikel 4 2. EUProspVOAnpG Änderung des Börsengesetzes
... durch die Wörter „der Verordnung (EU) 2017/1129" ersetzt. 5. Dem § 52 werden die folgenden Absätze 10 und 11 angefügt: „(10) § 32 ...
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