Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Artikel 10 Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 28.12.2007

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie des FRUG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 10 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.12.2007 geltenden Fassung
Artikel 10 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 19a G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 10 Änderung des Handelsgesetzbuchs


Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), wird wie folgt geändert:

1. In § 323 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „amtlichen' durch das Wort „regulierten' ersetzt.

(Text alte Fassung)

2. In § 340 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 25 Abs. 1 des Börsengesetzes' durch die Angabe „§ 27 Abs. 1 des Börsengesetzes' ersetzt.

(Text neue Fassung)

2. In § 340 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 25 Satz 1 des Börsengesetzes' durch die Angabe „§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Börsengesetzes' ersetzt.

3. In § 342b Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „amtlichen oder geregelten' durch das Wort „regulierten' ersetzt.