§ 8 - Ethikratgesetz (EthRG)

G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1385 (Nr. 31)
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 116-2 Gremienbesetzung

§ 8 Geschäftsstelle



Der Deutsche Ethikrat wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestags eingerichtet. Sie untersteht fachlich der oder dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats.



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