(2) Wer dabei im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement" für die praktische Demonstration den Anwendungsfall Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit" oder Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung" ausgewählt hat, hat die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dem
Berufsbildungsgesetz nachgewiesen. Hierüber ist ein Zeugnis auszustellen.