Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVGNB k.a.Abk.)

B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1446 (Nr. 33); Geltung ab 01.01.2006
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2006 UVG

Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2915) wird nachstehend der Wortlaut des Unterhaltsvorschussgesetzes in der seit dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 2, 615),

2.
den am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Artikel 10 Nr. 1 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950),

3.
den am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2915).

(gesamter Text und Historie siehe Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)



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