Artikel 4 - Dienstrechtsanpassungsgesetz BA (DRAnpGBA)

Artikel 4 Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit


Artikel 4 ändert mWv. 26. Juli 2007 BABefugV

Die Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit vom 10. November 2004 (BGBl. I S. 2854) wird aufgehoben.



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