Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 2 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (HadamAusbGlV k.a.Abk.)

V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1487 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1387
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 806-22-8-5 Berufliche Bildung
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§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen



Die Gleichstellungen auf Grund der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der „Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar" mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen vom 1. März 1999 (BGBl. I S. 291) gelten fort.



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