(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft und am 1. Januar 2017 außer Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der „Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar" mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen vom
1. März 1999 (BGBl. I S. 291) außer Kraft.
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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1387