Änderung § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 01.01.2012

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. HadamAusbGlVÄndV am 1. Januar 2012 und Änderungshistorie der HadamAusbGlV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2012 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1387
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen


(Text alte Fassung)

Die vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 von der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der folgenden Aufstellung gleichgestellt:

(Text neue Fassung)

Die vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2016 von der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der folgenden Aufstellung gleichgestellt:


Bezeichnung des
Prüfungszeugnisses der Erwin-Stein-Schule,
Staatliche Glasfachschule Hadamar | Ausbildungsberuf,
für den gleichgestellt wird

Abschlussprüfung als
Glaser/Glaserin
Fachrichtungen:
- Verglasung und Glasbau
- Fenster- und Glasfassadenbau | Glaser/Glaserin im Gewerbe Num-
mer 39 der Anlage A der Handwerks-
Ordnung 'Glaser'
Fachrichtungen:
-Verglasung und Glasbau
- Fenster- und Glasfassadenbau

Abschlussprüfung als
Glasveredler/Glasveredlerin
Fachrichtungen:
- Kanten- und Flächenveredlung
- Schliff und Gravur
- Glasmalerei und Kunstverglasung | Glasveredler/Glasveredlerin
Fachrichtungen:
- Kanten- und Flächenveredlung
- Schliff und Gravur
- Glasmalerei und Kunstverglasung
Glasveredler/Glasveredlerin im Ge-
werbe Nummer 34 der Anlage B Ab-
schnitt 1 der Handwerksordnung
'Glasveredler'
Fachrichtungen:
- Kanten- und Flächenveredlung
- Schliff und Gravur
- Glasmalerei und Kunstverglasung

Abschlussprüfung als
Glasapparatebauer/Glasapparate-
bauerin | Glasapparatebauer/Glasapparate-
bauerin
Glasapparatebauer/Glasapparate-
bauerin im Gewerbe Nummer 40 der
Anlage A der Handwerksordnung
'Glasbläser und Glasapparatebauer'


Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed