Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 4 - Energieeinsparverordnung (EnEV)

V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519 (Nr. 34); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 01.10.2007 ; FNA: 754-4-10 Energieversorgung
| |

Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes



Wird bei Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 2 eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13829: 2001-02 mit dem dort beschriebenen Verfahren B bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - folgende Werte nicht überschreiten:

-
bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1 und

-
bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1.

Abweichend von Satz 1 darf bei Wohngebäuden, deren Jahres-Primärenergiebedarf nach Anlage 1 Nummer 2.1.1 berechnet wird und deren Luftvolumen 1.500 m³ übersteigt, sowie bei Nichtwohngebäuden, deren Luftvolumen aller konditionierten Zonen nach DIN V 18599-1: 2011-12 insgesamt 1.500 m³ übersteigt, der nach DIN EN 13829: 2001-02 mit dem dort beschriebenen Verfahren B bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes - folgende Werte nicht überschreiten:

-
bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 4,5 m·h-1 und

-
bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 2,5 m·h-1.

Wird bei Berechnungen nach Anlage 2 Nummer 2 die Dichtheit nach Kategorie I lediglich für bestimmte Zonen berücksichtigt oder ergeben sich für einzelne Zonen des Gebäudes aus den Sätzen 1 und 2 unterschiedliche Anforderungen, so können die Sätze 1 und 2 auf diese Zonen getrennt angewandt werden.





 

Frühere Fassungen von Anlage 4 EnEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 29.04.2009 BGBl. I S. 954
aktuellvor 01.10.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 EnEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 EnEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EnEV Dichtheit, Mindestluftwechsel (vom 01.05.2014)
... Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind. (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der ...
Anlage 1 EnEV (zu den §§ 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude (vom 01.05.2014)
... mit geregeltem DC-Ventilator * Die Angaben nach Anlage 4 zum Überprüfungsverfahren für die Dichtheit bleiben unberührt. ... Luftwechselrate nur zulässig, wenn a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anlage 4 Nr. 2 nachgewiesen wird und b) der mit Hilfe der Anlage erreichte Luftwechsel § 6 ...
Anlage 2 EnEV (zu den §§ 4 und 9) Anforderungen an Nichtwohngebäude (vom 01.05.2014)
... jeweils nach DIN V 18599-11: 2011-12 * Die Angaben nach Anlage 4 zum Überprüfungsverfahren für die Dichtheit bleiben unberührt. ** ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *)
... wird wie folgt gefasst: „§ 30 aufgehoben". h) Nach Anlage 4 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 4a Anforderungen an die ... Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 2 eingehalten sind." 7. § 7 wird wie folgt geändert:  ... nur zulässig, wenn a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anlage 4 Nr. 2 nachgewiesen wird und b) der mit Hilfe der Anlage erreichte Luftwechsel § ... V 4108-6 Berichtigung 1 2004-03. i) Nummer 9 wird gestrichen. 31. In Anlage 4 werden in Nummer 2 nach dem Wort „Wird" die Wörter „bei Anwendung des § ... h-1 " durch die Angabe „3,0 h-1 " ersetzt. 32. Nach Anlage 4 wird folgende Anlage 4a eingefügt: „Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2) ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
Artikel 1 2. EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung
... durch das Deutsche Institut für Bautechnik". e) Die Angabe zu Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit des gesamten ... e) Die Angabe zu Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes". f) Die Angabe zu ... mit geregeltem DC-Ventilator * Die Angaben nach Anlage 4 zum Überprüfungsverfahren für die Dichtheit bleiben unberührt." ... jeweils nach DIN V 18599-11: 2011-12 * Die Angaben nach Anlage 4 zum Überprüfungsverfahren für die Dichtheit bleiben unberührt. ** ... Angabe „2007-02" durch die Angabe „2011-12" ersetzt. 29. Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die ... ersetzt. 29. Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes Wird ... Werte nicht überschreiten: - bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 4 ,5 m·h-1 und - bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 2,5 ...