Änderung Anlage 10 EnEV vom 01.05.2014

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 10 EnEV, alle Änderungen durch Artikel 1 2. EnEVÄndV am 1. Mai 2014 und Änderungshistorie der EnEV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 10 EnEV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2014 geltenden Fassung
Anlage 10 EnEV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.10.2020) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 10 (zu § 20) Muster Modernisierungsempfehlungen


(Text neue Fassung)

Anlage 10 Einteilung in Energieeffizienzklassen


vorherige Änderung

(BGBl. I 2009 S. 987)

Modernisierungsempfehlungen




Die Energieeffizienzklassen ergeben sich gemäß der nachfolgenden Tabelle unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.


Energieeffizienz-
klasse | Endenergie
[kWh/(m²•a)]

A+ | < 30

A | < 50

B | < 75

C | < 100

D | < 130

E | < 160

F | < 200

G | < 250

H | > 250


(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.10.2020) 



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