interne Verweise§ 27 EnEV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2015) ... Satz 3 bereitgestellte Daten seinen Berechnungen zugrunde legt oder 9. entgegen § 21 Absatz 1 Satz 1 einen Energieausweis ausstellt. (3) Ordnungswidrig im Sinne des § ...
§ 29 EnEV Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller (vom 27.06.2020) ... Energieausweisen für bestehende Wohngebäude nach § 16 Abs. 2 sind ergänzend zu § 21 auch Personen berechtigt, die vor dem 25. April 2007 nach Maßgabe der Richtlinie des ... Energieausweisen für bestehende Wohngebäude nach § 16 Abs. 2 sind ergänzend zu § 21 auch Personen berechtigt, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Berufsausbildung im ... Energieausweisen für bestehende Wohngebäude nach § 16 Abs. 2 sind ergänzend zu § 21 auch Personen berechtigt, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
V. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1780
Artikel 1 ESanMVÄndV ... gewerblich tätig sind." b) In Absatz 2 werden jeweils die Wörter „ § 21 der Energieeinsparverordnung " durch die Wörter „§ 88 des Gebäudeenergiegesetzes" ersetzt. ...
Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *) ... vom 27.4.2006, S. 64). Die §§ 1 bis 5, 8, 9, 11 Absatz 3, §§ 12, 15 bis 22, 24 Absatz 1, §§ 26, 27 und 29 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des ... ist der durchschnittliche Verbrauch in dem zugrunde gelegten Zeitraum." 19. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker anderer als der in § 21 Abs. 1 Nr. 4 genannten Fachrichtungen" durch das Wort „Personen" ersetzt. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
Artikel 1 2. EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung ... möglich, hat der Aussteller dies im Energieausweis zu vermerken." 19. § 21 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 16 ... 3 bereitgestellte Daten seinen Berechnungen zugrunde legt oder 9. entgegen § 21 Absatz 1 Satz 1 einen Energieausweis ausstellt. (3) Ordnungswidrig im Sinne des ...
Zitate in aufgehobenen TitelnErneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
G. v. 07.08.2008 BGBl. I S. 1658; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
§ 2 EEWärmeG Begriffsbestimmungen (vom 27.06.2020) ... bestellen können, 7. Sachkundiger jede Person, die a) nach § 21 der Energieeinsparverordnung berechtigt ist, Energieausweise auszustellen, jeweils entsprechend der Berechtigung, die für ...
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