Artikel 1 - Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (EGBNichtrSchG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln


Artikel 1 ändert mWv. 1. September 2007 BNichtrSchG

gesamter Text siehe BundesnichtraucherschutzgesetzBNichtrSchG



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