§ 23 - Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (IndElektroAusbV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 896
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 806-22-1-38 Berufliche Bildung
|

§ 23 Ausbildungsberufsbild


§ 23 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit,

6.
Betriebliche und technische Kommunikation,

7.
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,

8.
Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel,

9.
Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen,

10.
Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,

11.
Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen,

12.
Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen,

13.
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung,

14.
Erstellen von Software,

15.
Integrieren und Konfigurieren von Systemen,

16.
Durchführen von Systemtests,

17.
Technischer Service und Systemoptimierung,

18.
Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.

(2) Die Qualifikationen nach Absatz 1 sind in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:

1.
Automatisierungssysteme,

2.
Signal- und Sicherheitssysteme,

3.
Informations- und Kommunikationssysteme,

4.
Funktechnische Systeme,

5.
Eingebettete Systeme (Embedded Systems).

Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen nach Absatz 1 vermittelt werden können.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen V. v. 7. Juni 2018 BGBl. I S. 678 m.W.v. 1. August 2018

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 23 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2018Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
vom 07.06.2018 BGBl. I S. 678

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 23 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 IndElektroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndElektroAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 IndElektroAusbV Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung (vom 01.08.2018)
... 15 Absatz 1 Nummer 1 bis 12, d) § 19 Absatz 1 Nummer 1 bis 12 und e) § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 12 sowie 2. die berufsspezifischen Fachqualifikationen nach a) § 7 Absatz ... Absatz 1 Nummer 13 bis 18, d) § 19 Absatz 1 Nummer 13 bis 18 und e) § 23 Absatz 1 Nummer 13 bis 18 . Sie sind während der gesamten Ausbildungszeit integriert zu vermitteln. Bei der ...
§ 24 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 23 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 6 ...
§ 28 IndElektroAusbV Zusatzqualifikationen (vom 01.08.2018)
... das in § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 1, § 19 Absatz 1 und § 23 Absatz 1 beschrieben ist, hinaus kann die Ausbildung in einer oder mehreren der folgenden ...
Anlage 1 IndElektroAusbV (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (vom 01.08.2018)
... 11 Absatz 1 Nummer 1, § 15 Absatz 1 Nummer 1, § 19 Absatz 1 Nummer 1, § 23 Absatz 1 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab- schluss, Dauer und ... 11 Absatz 1 Nummer 2, § 15 Absatz 1 Nummer 2, § 19 Absatz 1 Nummer 2, § 23 Absatz 1 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Grundfunktionen ... 11 Absatz 1 Nummer 3, § 15 Absatz 1 Nummer 3, § 19 Absatz 1 Nummer 3, § 23 Absatz 1 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... 11 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 1 Nummer 4, § 19 Absatz 1 Nummer 4, § 23 Absatz 1 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf- lichen ... 11 Absatz 1 Nummer 5, § 15 Absatz 1 Nummer 5, § 19 Absatz 1 Nummer 5, § 23 Absatz 1 Nummer 5 ) a) auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfe- nahme von ... 11 Absatz 1 Nummer 6, § 15 Absatz 1 Nummer 6, § 19 Absatz 1 Nummer 6, § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) a) technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswer- ten, anwenden und ... 11 Absatz 1 Nummer 7, § 15 Absatz 1 Nummer 7, § 19 Absatz 1 Nummer 7, § 23 Absatz 1 Nummer 7 ) a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung be- trieblicher ... 11 Absatz 1 Nummer 8, § 15 Absatz 1 Nummer 8, § 19 Absatz 1 Nummer 8, § 23 Absatz 1 Nummer 8 ) a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung ... 11 Absatz 1 Nummer 9, § 15 Absatz 1 Nummer 9, § 19 Absatz 1 Nummer 9, § 23 Absatz 1 Nummer 9 ) a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische ... 11 Absatz 1 Nummer 10, § 15 Absatz 1 Nummer 10, § 19 Absatz 1 Nummer 10, § 23 Absatz 1 Nummer 10 ) a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und ... 11 Absatz 1 Nummer 11, § 15 Absatz 1 Nummer 11, § 19 Absatz 1 Nummer 11, § 23 Absatz 1 Nummer 11 ) a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und ... 11 Absatz 1 Nummer 12, § 15 Absatz 1 Nummer 12, § 19 Absatz 1 Nummer 12, § 23 Absatz 1 Nummer 12 ) a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungs- ansätze ...
Anlage 6 IndElektroAusbV (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik (vom 01.08.2018)
...  13 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung ( § 23 Absatz 1 Nummer 13 ) a) Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsicht- lich der geforderten ... der Arbeiten erstel- len 14 Erstellen von Software ( § 23 Absatz 1 Nummer 14 ) a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswäh- len b) ... 15 Integrieren und Konfigurieren von Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 15 ) a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen b) Systemsoftware sowie Hilfs- ... Gesamtsysteme integrieren 16 Durchführen von Systemtests ( § 23 Absatz 1 Nummer 16 ) a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung techni- scher ... 17 Technischer Service und Systemoptimierung ( § 23 Absatz 1 Nummer 17 ) a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegen- nehmen, Fehler ... und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet ( § 23 Absatz 1 Nummer 18 ) a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( § 23 Absatz 1 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 23 Absatz 1 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit ( § 23 Absatz 1 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz ( § 23 Absatz 1 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun- gen im beruflichen ... der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit ( § 23 Absatz 1 Nummer 5 ) a) auftragsbezogene und technische Unterlagen un- ter Zuhilfenahme von ... 1 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter- lagen auswerten, anwenden und ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse ( § 23 Absatz 1 Nummer 7 ) a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung betrieblicher ... und Anschließen elektrischer Betriebsmittel ( § 23 Absatz 1 Nummer 8 ) a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung ... und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 9 ) a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische ... 2 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter- lagen auswerten, anwenden und ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse ( § 23 Absatz 1 Nummer 7 ) a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung betrieblicher ... und Anschließen elektrischer Betriebsmittel ( § 23 Absatz 1 Nummer 8 ) b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit ... der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ( § 23 Absatz 1 Nummer 10 ) c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen d) ... 3 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) a) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und ... und Anschließen elektrischer Betriebsmittel ( § 23 Absatz 1 Nummer 8 ) b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit ... und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 9 ) c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen d) Steuerschaltungen ... Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung ( § 23 Absatz 1 Nummer 13 ) d) technische Schnittstellen klären e) Komponenten nach Vorgaben ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse ( § 23 Absatz 1 Nummer 7 ) f) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge- sichtspunkten einrichten, grafische ... 4 11 Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 11 ) a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und ... einsetzen 15 Integrieren und Konfigurieren von Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 15 ) a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen c) Hard- und ... und Anschließen elektrischer Betriebsmittel ( § 23 Absatz 1 Nummer 8 ) g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei- ben elektrischer Anlagen ... der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ( § 23 Absatz 1 Nummer 10 ) a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichs- leitern prüfen und ... 16 Durchführen von Systemtests ( § 23 Absatz 1 Nummer 16 ) e) Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten  ... 6 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) e) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische ... und Anschließen elektrischer Betriebsmittel ( § 23 Absatz 1 Nummer 8 ) h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver- brauchte Betriebsstoffe ... und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 9 ) g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen h) Steuerungen und Regelungen ... und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen ( § 23 Absatz 1 Nummer 12 ) c) Störungsmeldungen aufnehmen 15 Integrieren und ... aufnehmen 15 Integrieren und Konfigurieren von Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 15 ) a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen f) Schnittstellen ... konfi- gurieren 16 Durchführen von Systemtests ( § 23 Absatz 1 Nummer 16 ) d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, techni- sche Umfeldbedingungen ... 7 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) h) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse ( § 23 Absatz 1 Nummer 7 ) g) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ- barkeit des Auftrags ... und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen ( § 23 Absatz 1 Nummer 12 ) a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze ... Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung ( § 23 Absatz 1 Nummer 13 ) c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berück- sichtigung aktueller ... auswählen und disponieren 14 Erstellen von Software ( § 23 Absatz 1 Nummer 14 ) b) Softwarekomponenten anpassen d) Softwarekomponenten für Schnittstellen ... 15 Integrieren und Konfigurieren von Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 15 ) c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen d) Probleme beim ... entwickeln 16 Durchführen von Systemtests ( § 23 Absatz 1 Nummer 16 ) a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer ... Zeitrahmen 8 14 Erstellen von Software ( § 23 Absatz 1 Nummer 14 ) a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoft- ware auswählen c) Programme ... 2 bis 4 16 Durchführen von Systemtests ( § 23 Absatz 1 Nummer 16 ) c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswäh- len und adaptieren, ... 9 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) c) im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse ( § 23 Absatz 1 Nummer 7 ) d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu- relle Identitäten ... und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen ( § 23 Absatz 1 Nummer 12 ) d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der ... Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung ( § 23 Absatz 1 Nummer 13 ) a) Kundenanforderungen, auch in englischer Spra- che, hinsichtlich der geforderten ... 15 Integrieren und Konfigurieren von Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 15 ) b) Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerpro- gramme installieren und ... integrieren 16 Durchführen von Systemtests ( § 23 Absatz 1 Nummer 16 ) a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer ... 10 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) j) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng- lisch durchführen ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse ( § 23 Absatz 1 Nummer 7 ) i) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio- nen, ... und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen ( § 23 Absatz 1 Nummer 12 ) b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen e) Leistungsmerkmale ... ren 15 Integrieren und Konfigurieren von Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 15 ) h) Nutzerprogramme einbinden 17 Technischer Service ... einbinden 17 Technischer Service und Systemoptimierung ( § 23 Absatz 1 Nummer 17 ) a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch ... und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet ( § 23 Absatz 1 Nummer 18 ) a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku- ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678
Artikel 1 2. IndElektroAusbVÄndV
... und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik § 23 Ausbildungsberufsbild § 24 Ausbildungsrahmenplan § 25 Teil 1 der ... Absatz 1 Nummer 1 bis 12, d) § 19 Absatz 1 Nummer 1 bis 12 und e) § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 12 sowie 2. die berufsspezifischen Fachqualifikationen nach a) § 7 ... Absatz 1 Nummer 13 bis 18, d) § 19 Absatz 1 Nummer 13 bis 18 und e) § 23 Absatz 1 Nummer 13 bis 18 . Sie sind während der gesamten Ausbildungszeit integriert zu vermitteln. Bei der ... 4. § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 1, § 19 Absatz 1 und § 23 Absatz 1 werden jeweils wie folgt geändert: a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 ... das in § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 1, § 19 Absatz 1 und § 23 Absatz 1 beschrieben ist, hinaus kann die Ausbildung in einer oder mehreren der folgenden ... 11 Absatz 1 Nummer 1, § 15 Absatz 1 Nummer 1, § 19 Absatz 1 Nummer 1, § 23 Absatz 1 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab- schluss, Dauer und ... 11 Absatz 1 Nummer 2, § 15 Absatz 1 Nummer 2, § 19 Absatz 1 Nummer 2, § 23 Absatz 1 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Grundfunktionen ... 11 Absatz 1 Nummer 3, § 15 Absatz 1 Nummer 3, § 19 Absatz 1 Nummer 3, § 23 Absatz 1 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... 11 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 1 Nummer 4, § 19 Absatz 1 Nummer 4, § 23 Absatz 1 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf- lichen ... 11 Absatz 1 Nummer 5, § 15 Absatz 1 Nummer 5, § 19 Absatz 1 Nummer 5, § 23 Absatz 1 Nummer 5 ) a) auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfe- nahme von ... 11 Absatz 1 Nummer 6, § 15 Absatz 1 Nummer 6, § 19 Absatz 1 Nummer 6, § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) a) technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswer- ten, anwenden und ... 11 Absatz 1 Nummer 7, § 15 Absatz 1 Nummer 7, § 19 Absatz 1 Nummer 7, § 23 Absatz 1 Nummer 7 ) a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung be- trieblicher ... 11 Absatz 1 Nummer 8, § 15 Absatz 1 Nummer 8, § 19 Absatz 1 Nummer 8, § 23 Absatz 1 Nummer 8 ) a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung ... 11 Absatz 1 Nummer 9, § 15 Absatz 1 Nummer 9, § 19 Absatz 1 Nummer 9, § 23 Absatz 1 Nummer 9 ) a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische ... Absatz 1 Nummer 10, § 15 Absatz 1 Nummer 10, § 19 Absatz 1 Nummer 10, § 23 Absatz 1 Nummer 10 ) a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen ... Absatz 1 Nummer 11, § 15 Absatz 1 Nummer 11, § 19 Absatz 1 Nummer 11, § 23 Absatz 1 Nummer 11 ) a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und ... Absatz 1 Nummer 12, § 15 Absatz 1 Nummer 12, § 19 Absatz 1 Nummer 12, § 23 Absatz 1 Nummer 12 ) a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungs- ansätze ... 13 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung ( § 23 Absatz 1 Nummer 13 ) a) Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsicht- lich der geforderten ... der Arbeiten erstel- len 14 Erstellen von Software ( § 23 Absatz 1 Nummer 14 ) a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswäh- len b) ... 15 Integrieren und Konfigurieren von Systemen ( § 23 Absatz 1 Nummer 15 ) a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen b) Systemsoftware sowie Hilfs- ... integrieren 16 Durchführen von Systemtests ( § 23 Absatz 1 Nummer 16 ) a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung techni- scher ... 17 Technischer Service und Systemoptimierung ( § 23 Absatz 1 Nummer 17 ) a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegen- nehmen, Fehler ... und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet ( § 23 Absatz 1 Nummer 18 ) a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( § 23 Absatz 1 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 23 Absatz 1 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit ( § 23 Absatz 1 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz ( § 23 Absatz 1 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun- gen im beruflichen ... der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit ( § 23 Absatz 1 Nummer 5 ) a) auftragsbezogene und technische Unterlagen un- ter Zuhilfenahme von ... 1 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 23 Absatz 1 Nummer 6 ) a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter- lagen auswerten, anwenden und ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse ( § 23 Absatz 1 Nummer 7 ) a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung betrieblicher ... und Anschließen elektrischer Betriebsmittel ( § 23 Absatz 1 Nummer 8 ) a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed