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Änderung Anlage 5 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 01.08.2018

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in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung
Anlage 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 5 (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme


(Text alte Fassung)


Teil
A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen |
Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens
und Kontrollierens integriert mit
Kernqualifikationen
zu vermitteln sind |
1 | 2 | 3 |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | a) Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitä-
ten
und technische Umgebungsbedingungen, analysieren
b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen
und konstruktiven Aufbau mitwirken
c) mechanische, elektrische und elektronische Komponenten
auswählen
d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und
Verfahren
im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe ana-
lysieren

e) Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer,
technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer
Gesichtspunkte planen |
13 |
Fertigen von Komponenten
und Geräten

(§ 19 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwürfe und Layouts erstellen
b) Fertigungsunterlagen erstellen
c) Bauteile und Baugruppen beschaffen
d) Leiterplatten erstellen und bestücken
e) Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen
f) komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren
und anpassen
g) Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
h) Produktdokumentationen erstellen |
14 |
Herstellen und Inbetriebnehmen
von Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | a) konstruktiven Aufbau erstellen
b) Hardwarekomponenten montieren und anschließen
c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
d) Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in
Betrieb nehmen
e) Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch an-
passen
f) geräte- und systemspezifische Software installieren und konfi-
gurieren

g) komplexe Geräte und Systeme prüfen
h) Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen doku-
mentieren, Abnahmeprotokolle erstellen |
15 |
Einrichten, Überwachen und
Instandhalten von Fertigungs-
und Prüfeinrichtungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 15) | a) Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs-
und Prüfprozesse überwachen
b) Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-,
Personal-
und Kostenvorgaben einsteuern
c) Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlich-
keit
prüfen, beurteilen und optimieren
d) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen,
elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokol-
lieren
e) Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation über-
wachen und durchführen
f) Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen
unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und
beurteilen
g) Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder
deren
Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekom-
ponenten
austauschen und einstellen sowie Software installie-
ren
und konfigurieren
h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
i) vorbeugende Instandhaltung durchführen |
16 |
Technischer Service
und Produktsupport
(§ 19 Abs. 1 Nr. 16) | a) Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten,
durchführen und abrechnen
b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
c) Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegenneh-
men, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge
zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung
durchführen
d) Geräte und Systeme warten und instand setzen
e) Produkteinweisungen planen und durchführen
f) Kundenberatungen durchführen
g) Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vor-
schläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und
Servicequalität erarbeiten |
17 |
Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 19 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen,
auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technolo-
gische
Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterla-
gen
berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori-
sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf-
tragsziele
festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter-
lagen
erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der be-
trieblichen
Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
f) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi-
cherheit
und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Ter-
minen
verfolgen
h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der
Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und
Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und doku-
mentieren
i) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech-
nungsdaten
erstellen, Nachkalkulation durchführen
j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge-
ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis-
tungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache,
erteilen
k) Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitun-
gen,
auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits-
ergebnisse
und -durchführung bewerten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im
Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen |


Teil B: Zeitliche Gliederung |
Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen
Planens, Durchführens und
Kontrollierens
integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in
Monaten |

1 | 2 | 3 | 4 |
Abschnitt 1 |

1 | Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 19 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson-
dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden-
den Betrieb
geltenden Tarifverträge nennen | während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln |

2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 19 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung
erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei-
ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be-
rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs-
oder personalvertretungsrecht-
lichen
Organe des ausbildenden Betriebes be-
schreiben |
3 | Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 19 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-
meidung
ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei-
ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be-
triebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden;
Verhaltensweisen bei Bränden beschrei-
ben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er-
greifen |

4 | Umweltschutz
(§ 19 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen
im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-
dere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen | |
Abschnitt 2 |
1. Ausbildungsjahr |
Zeitrahmen 1 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie-
ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh-
ren, Informationen bewerten
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 2 bis 4 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar-
beitsablauf
feststellen und auswählen, terminge-
recht anfordern,
prüfen, transportieren, lagern
und bereitstellen
|
7
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie
Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen |
8 |
Messen und Analysieren von
elektrischen
Funktionen und
Systemen

(§ 19 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und berech-
nen
|
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für
Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken |
Zeitrahmen 2 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden | |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung
rechtlicher, wirtschaftlicher
und terminlicher Vorga-
ben planen,
bei Abweichungen von der Planung
Prioritäten
setzen | 1 bis 3 |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be-
achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit
festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesys-
teme
auswählen und montieren
e) Leitungen installieren |
9 |
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 19 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag beurteilen
d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie
sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich
Strombelastbarkeit, beurteilen |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | c) mechanische, elektrische und elektronische Korn-
ponenten auswählen |
14 |
Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten und
Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten
verbinden |
Zeitrahmen 3 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 3 bis 5 |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An-
lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb
nehmen |
8 |
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | c) mechanische, elektrische und elektronische Korn-
ponenten auswählen |
13 |
Fertigen von Komponenten
und Geräten
(§ 19 Abs. 1 Nr. 13) | c) Bauteile und Baugruppen beschaffen
d) Leiterplatten erstellen und bestücken |
14 |
Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten und
Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten
verbinden | |
Zeitrahmen 4 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern
und archivieren | 2 bis 4 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge-
sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober-
flächen einrichten |
10
| Installieren und Konfigurieren
von IT-Systemen

(§ 19 Abs. 1 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in-
stallieren und konfigurieren
c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen |
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr |
Zeitrahmen 5 |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei-
ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die
elektrotechnischen Regeln beachten | 1 bis 3 |
9 |
Beurteilen der Sicherheit von
elektrischen
Anlagen und
Betriebsmitteln

(§ 19 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei-
tern
prüfen und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen
e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla-
gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und
der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art
beurteilen
f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer
Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur-
teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere
Nutzung gewährleisten
g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen |
| | Schlag
unter Fehlerbedingungen, insbesondere
durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs-
mittel beurteilen |
Zeitrahmen 6 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden
f)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen,
deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
g)
Dokumentationen in deutscher und englischer
Sprache zusammenstellen und ergänzen, Stan-
dardsoftware anwenden
| |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver-
brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich
der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern
und für die Entsorgung bereitstellen | 3 bis 5 |
8 |
Messen und Analysieren von
elektrischen
Funktionen und
Systemen

(§ 19 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer
Funktion prüfen und bewerten |
13 |
Fertigen von Komponenten
und Geräten
(§ 19 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwürfe und Layouts erstellen
b) Fertigungsunterlagen erstellen
c) Bauteile und Baugruppen beschaffen
d) Leiterplatten erstellen und bestücken
e) Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen
f) komponentenspezifische Software installieren,
konfigurieren und anpassen
g) Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
h) Produktdokumentationen erstellen |
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr |
Zeitrahmen 7 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ-
barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli-
chen
Möglichkeiten abstimmen | 3 bis 4 |
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln,
Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva-
rianten
anbieten |
14
| Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten
und Systemen

(§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | a) konstruktiven Aufbau erstellen
b) Hardwarekomponenten montieren und anschlie-
ßen
d) Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen,
prüfen und in Betrieb nehmen
f) geräte- und systemspezifische Software installie-
ren und konfigurieren
g) komplexe Geräte und Systeme prüfen |
Zeitrahmen 8 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | i) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten
präsentieren | |
6 |
Planen und Organisieren der
Arbeit,
Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch-
führen
f)
Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
j)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
und bewerten |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | a) Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte
Funktionalitäten und technische Umgebungsbe-
dingungen, analysieren
b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für
Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen
Abläufe
und Verfahren im Hinblick auf die Anforde-
rungen
der Aufgabe analysieren | 2 bis 3 |
14 |
Herstellen und
Inbetriebnehmen
von
Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | e) Hardware- und Softwarekomponenten kunden-
spezifisch anpassen
f) geräte- und systemspezifische Software installie-
ren und konfigurieren
h) Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikatio-
nen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen |
16 |
Technischer Service und
Produktsupport
(§ 19 Abs. 1 Nr. 16) | g) Störungsursachen und Kundenhinweise analy-
sieren, Vorschläge für die Verbesserung der Pro-
dukt-,
Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten |
3. und 4. Ausbildungsjahr |
Zeitrahmen 9 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden
e)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im
Team situationsgerecht und zielorientiert führen
h)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren,
Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser-
gebnisse
schriftlich fixieren
j)
Konflikte im Team lösen | 3 bis 4 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu-
relle Identitäten berücksichtigen
g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und
Terminverfolgung anwenden
k)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio-
nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im
Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an-
wenden
l)
interne und externe Leistungserbringung verglei-
chen
m)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-
möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lern-
techniken
anwenden |
9 |
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 19 Abs. 1 Nr. 9) | i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und
Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei-
len
|
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren,
bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva-
rianten
aufzeigen |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen
Abläufe
und Verfahren im Hinblick auf die Anforde-
rungen
der Aufgabe analysieren
e) Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisa-
torischer,
technologischer, wirtschaftlicher und si-
cherheitstechnischer
Gesichtspunkte planen | |
15 |
Einrichten, Überwachen
und Instandhalten von
Fertigungs- und
Prüfeinrichtungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 15) | a) Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten,
Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen
b) Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung
der
Termin-, Personal- und Kostenvorgaben ein-
steuern

c) Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf
Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimie-
ren
d) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme
auswählen, elektrische Größen und Signale mes-
sen, prüfen und protokollieren
e) Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumen-
tation überwachen und durchführen
f) Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungs-
systemen
unter betriebsspezifischen Rahmenbe-
dingungen
prüfen und beurteilen
g) Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler be-
seitigen oder deren Beseitigung veranlassen, ins-
besondere Hardwarekomponenten austauschen
und einstellen sowie Software installieren und kon-
figurieren

h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und
durchführen
i) vorbeugende Instandhaltung durchführen |
Zeitrahmen 10 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | k) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng-
lisch durchführen | 3 bis 4 |
8 |
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen-
ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren |
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
c) Störungsmeldungen aufnehmen
e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung
einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre-
geln
und Vorschriften hinweisen
f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie-
ren |
15 |
Einrichten, Überwachen
und Instandhalten von
Fertigungs- und
Prüfeinrichtungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 15) | h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und
durchführen
i) vorbeugende Instandhaltung durchführen |
16 |
Technischer Service und
Produktsupport
(§ 19 Abs. 1 Nr. 16) | a) Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren,
anbieten,
durchführen und abrechnen
b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvor-
anschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vor-
gaben
mitwirken
c) Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache,
entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung
eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung
unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
d) Geräte und Systeme warten und instand setzen
e) Produkteinweisungen planen und durchführen
f) Kundenberatungen durchführen
g) Störungsursachen und Kundenhinweise analysie-
ren,
Vorschläge für die Verbesserung der Pro-
dukt-,
Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten | |
Zeitrahmen 11 |
17 |
Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 19 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku-
mentationen, auch in englischer Sprache, nutzen
und bearbeiten, technologische Entwicklungen
feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen be-
rücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und or-
ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen
dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga-
ben definieren, technische Unterlagen erstellen
und an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach-
tung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen
und bewerten
e)
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwa-
chen

f) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach-
gelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunter-
lagen
erstellen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung
von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch-
führen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si-
cherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ur-
sachen
von Fehlern und Qualitätsmängeln syste-
matisch
suchen, beseitigen und dokumentieren
i) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab-
rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalku-
lation
durchführen
j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei-
und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen,
Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fach-
auskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
k) Geräte- und Systemdokumentation und Bedie-
nungsanleitungen, auch in Englisch, zusammen-
stellen und modifizieren | 10 bis 12 |
| | l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch-
führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be-
werten

m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor-
gängen
im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits-
bereich
beitragen | |

(Text neue Fassung)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen


Berufs-
bild-
position | Teil des
Ausbildungsberufsbildes
| Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen
Planens, Durchführens und Kontrollierens
integriert
mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind

1 | 2 | 3

13
| Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | a) Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionali-
täten
und technische Umgebungsbedingungen, analysieren
b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen
und konstruktiven Aufbau mitwirken
c) mechanische, elektrische und elektronische Komponenten
auswählen
d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe
und Verfahren
im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe
analysieren

e) Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer,
technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer
Gesichtspunkte planen

14
| Fertigen von Komponenten und
Geräten

(§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | a) Entwürfe und Layouts erstellen
b) Fertigungsunterlagen erstellen
c) Bauteile und Baugruppen beschaffen
d) Leiterplatten erstellen und bestücken
e) Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen
f) komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren
und anpassen
g) Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
h) Produktdokumentationen erstellen

15
| Herstellen und Inbetriebnehmen
von Geräten und Systemen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | a) konstruktiven Aufbau erstellen
b) Hardwarekomponenten montieren und anschließen
c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
d) Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in
Betrieb nehmen
e) Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch an-
passen
f) geräte- und systemspezifische Software installieren und
konfigurieren

g) komplexe Geräte und Systeme prüfen
h) Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen doku-
mentieren, Abnahmeprotokolle erstellen

16
| Einrichten, Überwachen und
Instandhalten von Fertigungs-
und Prüfeinrichtungen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 16) | a) Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs-
und Prüfprozesse überwachen
b) Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Ter-
min-, Personal-
und Kostenvorgaben einsteuern
c) Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaft-
lichkeit
prüfen, beurteilen und optimieren
d) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen,
elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokol-
lieren
e) Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation über-
wachen und durchführen
f) Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen
unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und
beurteilen
g) Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen
oder deren
Beseitigung veranlassen, insbesondere Hard-
warekomponenten
austauschen und einstellen sowie Soft-
ware installieren
und konfigurieren
h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
i) vorbeugende Instandhaltung durchführen

17
| Technischer Service
und Produktsupport
(§ 19 Absatz 1 Nummer 17) | a) Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten,
durchführen und abrechnen
b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
c) Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegenneh-
men, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge
zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung
durchführen
d) Geräte und Systeme warten und instand setzen
e) Produkteinweisungen planen und durchführen
f) Kundenberatungen durchführen
g) Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vor-
schläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und
Servicequalität erarbeiten

18
| Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 19 Absatz 1 Nummer 18) | a) Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen,
auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, techno-
logische
Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante
Unterlagen
berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori-
sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren,
Auftragsziele
festlegen, Teilaufgaben definieren, technische
Unterlagen
erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der
betrieblichen
Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
f) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeits-
sicherheit
und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von
Terminen
verfolgen
h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der
Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und
Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und doku-
mentieren
i) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Ab-
rechnungsdaten
erstellen, Nachkalkulation durchführen
j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge-
ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis-
tungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache,
erteilen
k) Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanlei-
tungen,
auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Ar-
beitsergebnisse
und -durchführung bewerten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im
Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Pro-
dukten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur
Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten



Teil B: Zeitliche Gliederung


Abschnitt 1

Berufs-
bild-
position | Teil des
Ausbildungsberufsbildes
| Kern- und Fachqualifikationen,
die
unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens
und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen
in Monaten

1 | 2 | 3 | 4

1 | Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 19 Absatz 1 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson-
dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil-
dungsbetrieb
geltenden Tarifverträge nennen |

2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 19 Absatz 1 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
erläutern
b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie
Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung
erklären
c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und sei-
ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be-
rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungs-
oder personalvertretungs-
rechtlichen
Organe des Ausbildungsbetriebes be-
schreiben

3 | Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 19 Absatz 1 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer
Vermeidung
ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei-
ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be-
triebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
anwenden;
Verhaltensweisen bei Bränden be-
schreiben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen

4 | Umweltschutz
(§ 19 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun-
gen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, ins-
besondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen | während
der gesamten
Ausbildung

5
| Digitalisierung der Arbeit,
Datenschutz und
Informationssicherheit
(§ 19 Absatz 1 Nummer 5) | a) auftragsbezogene und technische Unterlagen un-
ter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
b) Daten und Dokumente pflegen, austauschen, si-
chern und archivieren
c) Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfan-
gen und analysieren
d) Vorschriften zum Datenschutz anwenden
e) informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur
Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Termin-
verfolgung anwenden
f) Informationsquellen und Informationen in digitalen
Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen
beschaffen sowie Informationen bewerten
g) digitale Lernmedien nutzen
h) die informationstechnischen Schutzziele Verfüg-
barkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität
berücksichtigen
i) betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträ-
gern, elektronischer Post, IT-Systemen und Inter-
netseiten einhalten
j) Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Sys-
temen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung
ergreifen
k) Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visuali-
sierungssysteme nutzen
l) in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen
und zusammenarbeiten

Abschnitt 2

1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 1

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter-
lagen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen |

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung betrieblicher Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesys-
teme und sonstige
Materialien für den Arbeitsab-
lauf
feststellen und auswählen, termingerecht
anfordern,
prüfen, transportieren, lagern und be-
reitstellen
l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und
dokumentieren
| 2 bis 4

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie
Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen
Funktionen
und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und be-
rechnen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für
Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken

Zeitrahmen 2

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter-
lagen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen
b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden | 1 bis 3

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei
sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche
Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als
auch vor- und nachgelagerte Bereiche berück-
sichtigen sowie
bei Abweichungen von der Pla-
nung Prioritäten
setzen

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be-
achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit
festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlege-
systeme
auswählen und montieren
e) Leitungen installieren

10
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 19 Absatz 1 Nummer 10) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag beurteilen
d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie
sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich
Strombelastbarkeit, beurteilen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | c) mechanische, elektrische und elektronische Kom-
ponenten auswählen

15
| Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten und
Systemen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten
verbinden |

Zeitrahmen 3

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 3 bis 5

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An-
lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb
nehmen

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | c) mechanische, elektrische und elektronische Kom-
ponenten auswählen

14
| Fertigen von Komponenten
und Geräten
(§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | c) Bauteile und Baugruppen beschaffen
d) Leiterplatten erstellen und bestücken

15
| Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten und
Systemen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten
verbinden

Zeitrahmen 4

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | f) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge-
sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober-
flächen einrichten | 2 bis 4

11
| Installieren und
Konfigurieren von
IT-Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 11) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in-
stallieren und konfigurieren
c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen

2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

Zeitrahmen 5

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei-
ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die
elektrotechnischen Regeln beachten |

10
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen
Anlagen
und Betriebsmitteln

(§ 19 Absatz 1 Nummer 10) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichs-
leitern
prüfen und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen
e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla-
gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und
der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art
beurteilen
f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer
Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur-
teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere
Nutzung gewährleisten
g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen
Schlag
unter Fehlerbedingungen, insbesondere
durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs-
mittel beurteilen | 1 bis 3

Zeitrahmen 6

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden
e)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen,
deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
f)
Dokumentationen in deutscher und englischer
Sprache zusammenstellen und ergänzen | 3 bis 5

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver-
brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich
der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern
und für die Entsorgung bereitstellen

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen
Funktionen
und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer
Funktion prüfen und bewerten

14
| Fertigen von Komponenten
und Geräten
(§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | a) Entwürfe und Layouts erstellen
b) Fertigungsunterlagen erstellen
c) Bauteile und Baugruppen beschaffen
d) Leiterplatten erstellen und bestücken
e) Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen
f) komponentenspezifische Software installieren,
konfigurieren und anpassen
g) Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
h) Produktdokumentationen erstellen

2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr

Zeitrahmen 7

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | g) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ-
barkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieb-
lichen
Möglichkeiten abstimmen |

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 12) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln,
Lösungsansätze entwickeln und Realisierungs-
varianten
anbieten | 3 bis 4

15
| Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten und
Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | a) konstruktiven Aufbau erstellen
b) Hardwarekomponenten montieren und anschlie-
ßen
d) Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen,
prüfen und in Betrieb nehmen
f) geräte- und systemspezifische Software installie-
ren und konfigurieren
g) komplexe Geräte und Systeme prüfen

Zeitrahmen 8

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | h) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten
präsentieren | 2 bis 3

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit,
Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch-
führen,
Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten ver-
gleichen
h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
und bewerten

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | a) Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte
Funktionalitäten und technische Umgebungsbe-
dingungen, analysieren
b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für
Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typi-
schen Abläufe
und Verfahren im Hinblick auf die
Anforderungen
der Aufgabe analysieren

15
| Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von
Geräten und
Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | e) Hardware- und Softwarekomponenten kunden-
spezifisch anpassen
f) geräte- und systemspezifische Software installie-
ren und konfigurieren
h) Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikatio-
nen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen

17
| Technischer Service und
Produktsupport
(§ 19 Absatz 1 Nummer 17) | g) Störungsursachen und Kundenhinweise analy-
sieren, Vorschläge für die Verbesserung der
Produkt-,
Fertigungs- und Servicequalität erar-
beiten

3. und 4. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 9

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden
c) im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt-
und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen
und Funktionsbeschreibungen austauschen
d)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im
Team situationsgerecht und zielorientiert führen |

| | g)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren,
Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächs-
ergebnisse
schriftlich fixieren
i)
Konflikte im Team lösen | 3 bis 4

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu-
relle Identitäten berücksichtigen
i)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio-
nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im
Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und
anwenden
j)
interne und externe Leistungserbringung verglei-
chen
k)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-
möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche
Lerntechniken
anwenden

10
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 19 Absatz 1 Nummer 10) | i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und
Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beur-
teilen

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 12) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren,
bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungs-
varianten
aufzeigen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typi-
schen Abläufe
und Verfahren im Hinblick auf die
Anforderungen
der Aufgabe analysieren
e) Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorgani-
satorischer,
technologischer, wirtschaftlicher und
sicherheitstechnischer
Gesichtspunkte planen

16
| Einrichten, Überwachen
und Instandhalten von
Fertigungs- und
Prüfeinrichtungen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 16) | a) Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten,
Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen
b) Betriebsmittel und Material unter Berücksichti-
gung der
Termin-, Personal- und Kostenvorgaben
einsteuern

c) Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf
Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimie-
ren
d) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme
auswählen, elektrische Größen und Signale mes-
sen, prüfen und protokollieren
e) Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumen-
tation überwachen und durchführen
f) Funktionsfähigkeit von technischen Übertra-
gungssystemen
unter betriebsspezifischen Rah-
menbedingungen
prüfen und beurteilen
g) Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler be-
seitigen oder deren Beseitigung veranlassen, ins-
besondere Hardwarekomponenten austauschen
und einstellen sowie Software installieren und
konfigurieren

h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und
durchführen
i) vorbeugende Instandhaltung durchführen

Zeitrahmen 10

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | j) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng-
lisch durchführen | 3 bis 4

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen-
ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 12) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
c) Störungsmeldungen aufnehmen
e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung
einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheits-
regeln
und Vorschriften hinweisen
f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie-
ren

16
| Einrichten, Überwachen
und Instandhalten von
Fertigungs- und
Prüfeinrichtungen
(§ 19 Absatz 1 Nummer 16) | h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und
durchführen
i) vorbeugende Instandhaltung durchführen

17
| Technischer Service und
Produktsupport
(§ 19 Absatz 1 Nummer 17) | a) Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulie-
ren, anbieten,
durchführen und abrechnen
b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvor-
anschlägen unter Beachtung der betrieblichen
Vorgaben
mitwirken
c) Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache,
entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung
eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung
unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
d) Geräte und Systeme warten und instand setzen
e) Produkteinweisungen planen und durchführen
f) Kundenberatungen durchführen
g) Störungsursachen und Kundenhinweise analy-
sieren,
Vorschläge für die Verbesserung der
Produkt-,
Fertigungs- und Servicequalität erar-
beiten

Zeitrahmen 11

18
| Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 19 Absatz 1 Nummer 18) | a) Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku-
mentationen, auch in englischer Sprache, nutzen
und bearbeiten, technologische Entwicklungen
feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen be-
rücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und or-
ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen
dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga-
ben definieren, technische Unterlagen erstellen
und an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach-
tung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen
und bewerten |

| | e)
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und über-
wachen

f) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und
nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungs-
unterlagen
erstellen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung
von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch-
führen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si-
cherheit der Produkte und Prozesse beachten,
Ursachen
von Fehlern und Qualitätsmängeln sys-
tematisch
suchen, beseitigen und dokumentieren
i) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab-
rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkal-
kulation
durchführen
j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei-
und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen,
Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fach-
auskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
k) Geräte- und Systemdokumentation und Bedie-
nungsanleitungen, auch in Englisch, zusammen-
stellen und modifizieren
l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch-
führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung
bewerten

m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits-
vorgängen
im Betriebsablauf und im eigenen
Arbeitsbereich
beitragen
n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistun-
gen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten
und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen
und Prozessen erarbeiten
| 10 bis 12