Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zu den Elektroberufen in der Industrie
V. v. 28.06.2013 BGBl. I S. 2201
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678
Artikel 1 2. IndElektroAusbVÄndV ... 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe § 2 Ausbildungsdauer § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung § 4 Ausbildungsplan ... Anlage 7: Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen". 2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Jeweils einen Umfang von 21 Monaten haben ...
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