interne Verweise§ 8 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan ... in § 7 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 2 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 12 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan ... in § 11 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 3 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 16 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan ... in § 15 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 4 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 20 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan ... in § 19 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 5 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 24 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan ... in § 23 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 6 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zu den Elektroberufen in der Industrie
V. v. 28.06.2013 BGBl. I S. 2201
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678
Artikel 1 2. IndElektroAusbVÄndV ... 37 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse Anlage 1 : Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen ... die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden." 9. Die Anlagen 1 bis 6 werden durch folgende Anlagen 1 bis 7 ersetzt: „Anlage 1 (zu den ... bereits bestehen, angewendet werden." 9. Die Anlagen 1 bis 6 werden durch folgende Anlagen 1 bis 7 ersetzt: „Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) ... Die Anlagen 1 bis 6 werden durch folgende Anlagen 1 bis 7 ersetzt: „ Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7839/v151319.htm