Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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- Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über Computerkriminalität und der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme (ABl. EU Nr. L 69 S. 67).