§ 19 - Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012)

Artikel 1 G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1788 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 133 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.08.2007; FNA: 2129-50 Umweltschutz
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§ 19 Umfang und Verwendung


§ 19 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

In der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 werden unbeschadet des § 5 Abs. 3 40 Millionen Berechtigungen pro Jahr nach Maßgabe der §§ 20 und 21 veräußert. Die Erlöse aus der Veräußerung stehen dem Bund zu. Über die Verwendung der Erlöse wird im Rahmen des jährlichen Haushaltsgesetzes entschieden.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels G. v. 21. Juli 2011 BGBl. I S. 1475; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754 m.W.v. 28. Juli 2011

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Frühere Fassungen von § 19 ZuG 2012

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.07.2011Artikel 4 Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
vom 21.07.2011 BGBl. I S. 1475

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 19 ZuG 2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 ZuG 2012 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuG 2012 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ZuG 2012 Nationale Emissionsziele (vom 28.07.2011)
... die als Reserve nach § 5 Abs. 1 und für eine Veräußerung nach § 19 zurückbehalten werden. (3) Übersteigt die Gesamtmenge der nach den ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012 (EHVV 2012)
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2048; zuletzt geändert durch Artikel 134 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 2 EHVV 2012 Versteigerungsmenge, Versteigerungstermine (vom 27.06.2020)
... Lieferung auf Termin (Terminhandel) versteigert: 1. 40 Millionen Berechtigungen nach § 19 Satz 1 des Zuteilungsgesetzes 2012 sowie 2. die zur Deckung der Kosten nach § 5 Absatz 3 Satz 1 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 4 TEHAnpG Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012
... August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist," eingefügt. 6. § 19 Satz 3 wird aufgehoben. 7. Anhang 1 wird wie folgt geändert: a) In den ...


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