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§ 5 - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

neugefasst durch B. v. 21.06.2016 BGBl. I S. 1469; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-6 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 5 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse



(1) Wer kleine Mengen der in Absatz 2 genannten Primärerzeugnisse direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgibt, hat bei deren Herstellung und Behandlung unbeschadet der Anforderungen der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung die Anforderungen der Anlage 2 einzuhalten. Örtliche Betriebe des Einzelhandels sind im Falle von Absatz 2 Nr. 2 Betriebe des Einzelhandels, die im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometern vom Wohnort des Jägers oder dem Erlegeort des Wildes gelegen sind.

(2) Kleine Mengen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind im Falle von

1.
pflanzlichen Primärerzeugnissen, Honig, lebenden, frischen oder zubereiteten Fischereierzeugnissen, deren Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde, oder lebenden Muscheln aus eigener Erzeugung, eigenem Fang oder eigener Ernte:

a)
bei direkter Abgabe an Verbraucher haushaltsübliche Mengen,

b)
bei Abgabe an Betriebe des Einzelhandels Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgabe an Verbraucher entsprechen,

2.
erlegtem Wild: die Strecke eines Jagdtages,

3.
Eiern: Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen.



 

Zitierungen von § 5 LMHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LMHV Schulung
... die Primärproduktion und die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen nach § 5. (2) Bei Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung ...
§ 10 LMHV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.03.2016)
... Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, 4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 2 Buchstabe g Umhüllungen oder Verpackungen ... Buchstabe g Umhüllungen oder Verpackungen nicht richtig lagert, 5. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 3 Buchstabe c nicht sicherstellt, dass dort genannte ...
Anlage 2 LMHV (zu § 5 Abs. 1 Satz 1) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen