Anlage 1 - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

neugefasst durch B. v. 21.06.2016 BGBl. I S. 1469; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-6 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Satz 1) Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

1.
Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels

2.
Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels

3.
Lebensmittelrecht

4.
Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung

5.
Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit

6.
Havarieplan, Krisenmanagement

7.
Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels

8.
Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels

9.
Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen

10.
Reinigung und Desinfektion

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Zitierungen von Anlage 1 LMHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LMHV Schulung
... 852/ 2004 über ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse auf den in Anlage 1 genannten Sachgebieten verfügen. Die Fachkenntnisse nach Satz 1 sind auf Verlangen der ...


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