Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1537
Artikel 1 2. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung ... vor der Schlachtung oder Tötung auf Grund einer behördlichen Genehmigung nach § 7b Absatz 1 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung ist dem Tierkörper abweichend ... zum Schlachthof beizufügen: 1. die schriftliche Erklärung der in § 7b Absatz 1 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung bezeichneten Person, ... Entbluten bescheinigt werden, und 2. die in § 7b Absatz 2 Satz 1 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung bezeichnete ... Gesundheitsbescheinigung. (2) In den Fällen des Absatzes 1 und des § 7b Absatz 2 Satz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung darf das von dem jeweiligen ...
Artikel 2 2. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung ... auch in Verbindung mit Absatz 3," ersetzt. 2. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Amtliche Untersuchungen in Wildfarmen mit geringem ... 2. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Amtliche Untersuchungen in Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild ... von Schalenwild, 1. bei dem auf Grund einer behördlichen Genehmigung nach § 7b Absatz 1 die Schlachttieruntersuchung nicht innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung ... durchgeführt oder die Schlachtung am Herkunftsort unter den Voraussetzungen des § 7b Absatz 2 Satz 2 genehmigt worden ist und 2. das nicht für genussuntauglich ... „5. Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild nach § 7b [image:2010/2010I1539.gif|Abbildung Stempel für genusstaugliches Fleisch von ...
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