Diese Verordnung gilt für die Einfuhr und die Durchfuhr von Lebensmitteln und, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist, lebenden Tieren im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
... (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgende Überschrift vorangestellt: „Abschnitt 1 Anwendungsbereich, ...