Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.04.2024 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 17a - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)

§ 17a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 17a LMEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.10.2017Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln
vom 27.09.2017 BGBl. I S. 3459
aktuell vorher 07.12.2011Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
vom 30.11.2011 BGBl. I S. 2399
aktuellvor 07.12.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17a LMEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17a LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2399
Artikel 1 4. LMEVÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
...  „Abschnitt 4 Vorschriften für bestimmte Lebensmittel § 17a Vorschriften für Lebensmittel aus China bezüglich Melamin (1) Es ist ... c) Folgende Nummern 5 und 6 werden angefügt: „5. entgegen § 17a Absatz 1 ein dort genanntes Lebensmittel oder einen dort genannten Stoff als Lebensmittel ... Nach Nummer 12 wird folgende Nummer 12a eingefügt: „12a. entgegen § 17a Absatz 4 Satz 1 oder § 17b Absatz 5 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht ... 11. Folgende Anlagen 5 und 6 werden angefügt: „Anlage 5 (zu § 17a Absatz 2 Satz 1) Liste der nach Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 ...