Artikel 8 - Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Kosmetik-Verordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. August 2007 KosmetikV § 5f (neu)

Nach § 5e der Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch die Verordnung vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1766) geändert worden ist, wird folgender § 5f eingefügt:

 
„§ 5f Ausnahmen für die Einfuhr

§ 15 Abs. 1 der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung gilt entsprechend für die Einfuhr von kosmetischen Mitteln mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Verbote des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder des Artikels 14 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 das Verbot des § 26 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches tritt."

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Zitierungen von Artikel 8 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EULMRDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EULMRDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
V. v. 10.09.2007 BGBl. I S. 2288
Artikel 1 42. KosmetikVÄndV
... der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816), wird wie folgt geändert: 1. ...


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