§ 3 - Referenzlaboratoriumzuweisungsverordnung (RZV)

Artikel 1 V. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1939 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.07.2021 BGBl. I S. 3294
Geltung ab 18.08.2007; FNA: 2120-7-1 Organisation des Gesundheitswesens
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§ 3 Max Rubner-Institut als nationales Referenzlaboratorium


§ 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

1Das Max Rubner-Institut übernimmt die Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums mit den Aufgaben nach Artikel 101 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 in der jeweils geltenden Fassung. 2Die Funktion des Referenzlaboratoriums beschränkt sich auf die Untersuchung auf Anisakis nach Anhang VII Teil I Nummer 9 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit Artikel 147 der Verordnung (EU) 2017/625.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Referenzlaboratoriumzuweisungsverordnung V. v. 7. Dezember 2019 BGBl. I S. 2044 m.W.v. 12. Dezember 2019

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Frühere Fassungen von § 3 RZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.12.2019Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Referenzlaboratoriumzuweisungsverordnung
vom 07.12.2019 BGBl. I S. 2044
aktuell vorher 09.10.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Referenzlaboratoriumzuweisungsverordnung
vom 01.10.2010 BGBl. I S. 1305
aktuellvor 09.10.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 RZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Referenzlaboratoriumzuweisungsverordnung
V. v. 01.10.2010 BGBl. I S. 1305
Artikel 1 1. RZVÄndV
... (BGBl. I S. 1939) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt: „§ 3 Max Rubner-Institut als nationales ... 1. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt: „§ 3 Max Rubner-Institut als nationales Referenzlaboratorium Das Max Rubner-Institut nimmt ... handelt - Nummer 9 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wahr." 2. Der bisherige § 3 wird neuer § ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Referenzlaboratoriumzuweisungsverordnung
V. v. 07.12.2019 BGBl. I S. 2044
Artikel 1 2. RZVÄndV Änderung der Referenzlaboratoriumzuweisungsverordnung
... in Verbindung mit Artikel 147 der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Bereiche." 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Max Rubner-Institut als nationales ... genannten Bereiche." 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Max Rubner-Institut als nationales Referenzlaboratorium Das Max Rubner-Institut ...


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