Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften (KraftStGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2007 KraftStG 2002 § 9, § 10, § 15

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2007 (BGBl. I S. 356), wird wie folgt geändert:

1.
§ 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 4 wird wie folgt geändert:

aa)
Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a) mindestens zur Schadstoffklasse S 2 im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gehören,

von dem Gesamtgewicht

bis zu
2.000 kg
6,42 EUR,
über
2.000 kg bis zu 3.000 kg
6,88 EUR,
über
3.000 kg bis zu 4.000 kg
7,31 EUR,
über
4.000 kg bis zu 5.000 kg
7,75 EUR,
über
5.000 kg bis zu 6.000 kg
8,18 EUR,
über
6.000 kg bis zu 7.000 kg
8,62 EUR,
über
7.000 kg bis zu 8.000 kg
9,36 EUR,
über
8.000 kg bis zu 9.000 kg
10,07 EUR,
über
9.000 kg bis zu 10.000 kg
10,97 EUR,
über
10.000 kg bis zu 11.000 kg
11,84 EUR,
über
11.000 kg bis zu 12.000 kg
13,01 EUR,
über
12.000 kg
14,32 EUR,


 
 
 
insgesamt jedoch nicht mehr als 556 EUR,".

bb)
In Buchstabe b wird die Angabe „1.022,58 EUR" durch die Angabe „914 EUR" ersetzt.

cc)
In Buchstabe c wird die Angabe „1.533,88 EUR" durch die Angabe „1.425 EUR" ersetzt.

dd)
In Buchstabe d wird die Angabe „1.789,52 EUR" durch die Angabe „1.681 EUR" ersetzt.

b)
In Nummer 5 wird die Angabe „894,76 EUR" durch die Angabe „373,24 EUR" ersetzt.

2.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „einen Anhängerzuschlag" durch die Wörter „den Anhängerzuschlag" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Der Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt 373,24 Euro."

3.
In § 15 Abs. 1 Nr. 9 werden die Wörter „einen Anhängerzuschlag" durch die Wörter „den Anhängerzuschlag" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KraftStGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KraftStGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 11 JStG 2008 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
... der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2007 (BGBl. I S. 1958), wird wie folgt geändert: 1. ...