Berichtigung - Berichtigung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkVB k.a.Abk.)

B. v. 02.08.2007 BGBl. I S. 1967 (Nr. 41); Geltung ab 24.08.2007
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Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 24. August 2007 ViehVerkV Anlage 4, Anlage 9

Die Viehverkehrsverordnung vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Anlage 4 ist im Teil 1. und 2. Ohrmarke (Rückseite/Dornteil) die Angabe „Höhe 68 mm" durch die Angabe „Höhe 58 mm" zu ersetzen.

2.
In Anlage 9 Nr. 2 ist im Abschnitt B (Rückseite/Lochteil) das Muster der Ohrmarke durch folgendes Muster zu ersetzen:

(Abb. siehe BGBl. I 2007, S. 1967)



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