Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 10 - Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (EUAufhAsylRUG k.a.Abk.)

G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Geltung ab 28.08.2007, abweichend siehe Artikel 10
| |

Artikel 10 Inkrafttreten


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b und Nr. 83 Buchstabe b tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe a tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.

(4) Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes tritt am 1. September 2008 in Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. August 2007.

 
Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 EUAufhAsylRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUAufhAsylRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 EUAufhAsylRUG Bekanntmachungserlaubnis
... und der Aufenthaltsverordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 10 Abs. 1 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes
B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162
Bekanntmachung AufenthGNeuf
... der unter Berücksichtigung der in der vorstehenden Nummer genannten Regelungen nach Artikel 10 Abs. 1 teils am 1. November 2007 in Kraft getreten ist und im Übrigen nach Artikel 10 Abs. 1 ... Artikel 10 Abs. 1 teils am 1. November 2007 in Kraft getreten ist und im Übrigen nach Artikel 10 Abs. 1 bis 3 teils am 28. August 2007 in Kraft getreten ist, teils am 1. Mai 2008 und teils am 1. ...